Befugter Abfallsammler registriert im EDM nach § 24a AWG 2002GLN 9110038254427

Entrümpelung Patsch

Wohnung, Haus oder Keller in Patsch: Wir räumen restlos, entsorgen fachgerecht und übergeben besenrein zum schriftlichen Fixpreis.

Bundesland
Tirol
Bezirk
Innsbruck-Land
Postleitzahl
6082
Abfallsammler
EDM-registriert

Preisrechner

Grobe Schätzung für Ihre Räumung in Patsch. Den verbindlichen Fixpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung.

Füllgrad
Aufzug

Geschätzter Preisrahmen inkl. MwSt.

–

Geben Sie die Fläche ein und klicken Sie auf „Preis berechnen“.

Die Berechnung beruht auf Erfahrungswerten und ersetzt keine Besichtigung. Zustand, Zugang und Entsorgungsaufwand beeinflussen den Endpreis.

Entrümpelung in Patsch

Ob Mietwohnung vor der Übergabe oder Haus vor dem Verkauf: In Patsch legen wir den Umfang bei der Besichtigung fest und halten ihn schriftlich fest.

Werthaltiges landet nicht im Container: Wir bewerten vor Ort und ziehen den Wert vom Räumungspreis ab oder kaufen an.

Alte Höfe und Bauernhäuser bergen oft mehr als erwartet. Dachboden, Stadel und Keller sichten wir vor der Räumung auf Werthaltiges.

Patsch liegt im Bezirk Innsbruck-Land (Tirol, PLZ 6082). Entsorgt wird über die zuständigen Sammelstellen der Region, als registrierter Abfallsammler mit Nachweis im EDM.

So läuft es ab

  1. Anfrage per Telefon, WhatsApp oder Formular
  2. Kostenlose Besichtigung in Patsch, vor Ort oder per Foto
  3. Schriftlicher Fixpreis mit Wertanrechnung
  4. Räumung zum Termin, besenreine Übergabe

Unsere Leistungen in Patsch

Häufige Fragen zu Patsch

Was kostet eine Entrümpelung in Patsch?
Das hängt von Fläche, Füllgrad und Zugang ab. Einen Richtwert liefert der Preisrechner auf dieser Seite, den Fixpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung.
Muss ich bei der Räumung in Patsch anwesend sein?
Nein. Viele Auftraggeber übergeben den Schlüssel und lassen sich das Ergebnis danach zeigen oder per Foto schicken.
Dürfen Sie den Hausrat aus Patsch gewerblich abholen?
Ja. Wir sind im EDM als Abfallsammler gemäß § 24a AWG 2002 registriert. Das ist in Österreich gesetzliche Voraussetzung für gewerbliche Entrümpelungen.